GEG 2026 in der Praxis: Heizungstausch, Förderung und Pflichten für Vermieter

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der kommunalen Wärmeplanung ändern sich 2026 die Rahmenbedingungen für Heizungen grundlegend. Vermieter und WEGs müssen jetzt planen.
Wann gilt die 65-%-EE-Pflicht?
- Neubauten in Neubaugebieten: bereits seit 2024
- Bestandsgebäude: ab 30.06.2026 in Großstädten (über 100.000 Einwohner)
- Übrige Kommunen: ab 30.06.2028 nach kommunaler Wärmeplanung
Förderung 2026
- Grundförderung: 30 % der Investitionskosten
- Klimageschwindigkeits-Bonus: bis zu 20 % (zeitlich begrenzt)
- Effizienzbonus: 5 % bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
- Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen
- Maximale Förderquote: 70 % bis zu förderfähigen Kosten von 30.000 € (erste WE)
Modernisierungsumlage
Vermieter können 8 % der Modernisierungskosten umlegen (§ 559 BGB) – nach Abzug der Förderung. Kappungsgrenze 3 €/m² in 6 Jahren.
WEG-Beschluss richtig vorbereiten
- Energetische Bestandsaufnahme
- Vergleich Wärmepumpe / Pellet / Fernwärme / Hybrid
- Förderung kalkulieren (BAFA + KfW)
- Beschluss in der Eigentümerversammlung – einfache Mehrheit ausreichend
- Umsetzung über qualifizierten Fachbetrieb
Lokale Besonderheiten
- Berlin & Leipzig: kommunale Wärmeplanung weit fortgeschritten – Fernwärme oft bevorzugt.
- Magdeburg, Halle, Dessau: Mischformen, oft Wärmepumpe als wirtschaftlichste Lösung.
- Köthen, Zerbst, Bitterfeld-Wolfen: noch keine flächendeckende Wärmeplanung – Übergangsfrist nutzen.
Fazit
GEG-konformer Heizungstausch ist 2026 planbar – wenn Förderung, Beschluss und Technik abgestimmt sind. Service365 Verwaltung begleitet WEGs und Vermieter beim gesamten Prozess.
Häufige Fragen
Was kostet das 2026?
Energetische Sanierungen kosten 2026 je nach Maßnahme 150–600 €/m². KfW-Förderung (BEG) deckt bis zu 70 % ab, davon bis zu 20 % als Tilgungszuschuss. Modernisierungsumlage: 8 % der Kosten p. a. auf die Miete.
Welche Förderung gibt es 2026?
Die BEG-Förderung der KfW bietet 2026 Tilgungszuschüsse bis 20 % bei Sanierung zum Effizienzhaus 55/40, plus iSFP-Bonus 5 %. BAFA fördert Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Solar) mit bis zu 70 % Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer.
Welche Fehler sollte ich vermeiden?
Achten Sie auf: iSFP vor Maßnahmenstart (5 % Bonus geht sonst verloren), Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen, Modernisierungsankündigung mit 3 Monaten Vorlauf an Mieter (sonst entfällt Umlagerecht).
Lohnt sich die Sanierung wirtschaftlich?
Bei steigenden Energiepreisen und CO₂-Preis (2026: 55 €/t) amortisieren sich Wärmepumpe + Dämmung in 12–18 Jahren. Mit KfW-Förderung verkürzt sich das auf 8–12 Jahre. Steuerlich: 20 % AfA für energetische Maßnahmen über 3 Jahre für Selbstnutzer.


