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Photovoltaik auf dem Mietshaus 2026: Mieterstrom, Rendite, Förderung

Service365 Redaktion 10. Mai 2026 9 Min. Lesezeit
Photovoltaik-Anlage auf Dach eines städtischen Mehrfamilienhauses – Mieterstrom 2026

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ist 2026 attraktiver denn je: Mieterstrom wurde dereguliert, der Steueraufwand drastisch reduziert. Dieser Guide zeigt, ab welcher Größe sich PV auf dem Mietshaus rechnet, welche Modelle es gibt und wie Förderung und Steuer optimal kombiniert werden.

1. Drei Modelle für PV auf dem MFH

  • Volleinspeisung: alle Erträge ins Netz, höhere EEG-Vergütung
  • Eigenverbrauch + Einspeisung: Allgemeinstrom (Treppe, Aufzug, Heizung) wird direkt verbraucht – Überschuss eingespeist
  • Mieterstrom-Modell: Mieter beziehen Strom direkt vom Vermieter, oft 10 – 20 % günstiger als Grundversorger

2. Was sich 2026 geändert hat (Solarpaket I)

  • Mieterstrom-Förderung um 25 % erhöht
  • Vereinfachtes Abrechnungsverfahren – keine Bilanzkreise mehr nötig
  • Direktverbrauch ohne Stromsteuer bei Anlagen unter 100 kWp
  • Möglichkeit zur Aufteilung des Stromnetzes innerhalb des Hauses

3. Wirtschaftlichkeit 2026

Beispiel: Mietshaus mit 10 Wohnungen, 30 kWp PV-Anlage, Süddach.

  • Investition: 35.000 – 50.000 €
  • Stromertrag: ca. 28.000 kWh/Jahr
  • Eigenverbrauch (Mieterstrom + Allgemeinstrom): 50 – 70 %
  • Erlös aus Mieterstrom: 4.500 – 7.000 €/Jahr
  • Einspeisevergütung Restmenge: 800 – 1.200 €/Jahr
  • Amortisation: 8 – 12 Jahre, Restlaufzeit 18 – 22 Jahre profitabel

4. Steuerliche Vereinfachung 2026

Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit (max. 100 kWp pro Gebäude) sind einkommensteuerbefreit – sowohl Erlöse als auch Verbrauch. Umsatzsteuerlich gilt 0 % bei Lieferung und Installation an Privathaushalte.

Für gewerbliche Vermieter bleibt die normale Besteuerung – mit Möglichkeit zur AfA und Vorsteuerabzug. Details siehe Steuern für Vermieter 2026.

5. PV in der WEG

Beschluss als privilegierte bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit (§ 20 Abs. 2 WEG). Eigentümergemeinschaft kann PV als Gemeinschaftsanlage oder als Einzelinitiative beschließen. Versammlung dazu nach Eigentümerversammlungs-Checkliste.

6. Förderung 2026

  • Mieterstromzuschlag (EEG): bis zu 2,67 ct/kWh
  • KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
  • Länderprogramme (Berlin SolarPLUS, Bayern PV-Speicher-Programm)
  • Stadtwerke-Boni in vielen Kommunen

7. Stolperfallen

  • Statik-Prüfung des Daches vor Beauftragung
  • Mieterstrom-Vertrag muss klar von Mietvertrag getrennt sein
  • Verbrauchszähler je Wohnung erforderlich
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister & beim Netzbetreiber

Fazit

PV auf dem Mietshaus rechnet sich 2026 ab ca. 8 Wohneinheiten – mit Mieterstrom-Modell oft schon ab 6. Service365 Verwaltung übernimmt für Vermieter Planung, Mieterstrom-Verträge und laufende Abrechnung. Wer kleiner anfangen will, findet das passende Format in unserem Guide Balkonkraftwerk in WEG und Mietshaus.

Häufige Fragen

Was kostet das 2026?

Energetische Sanierungen kosten 2026 je nach Maßnahme 150–600 €/m². KfW-Förderung (BEG) deckt bis zu 70 % ab, davon bis zu 20 % als Tilgungszuschuss. Modernisierungsumlage: 8 % der Kosten p. a. auf die Miete.

Welche Förderung gibt es 2026?

Die BEG-Förderung der KfW bietet 2026 Tilgungszuschüsse bis 20 % bei Sanierung zum Effizienzhaus 55/40, plus iSFP-Bonus 5 %. BAFA fördert Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Solar) mit bis zu 70 % Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer.

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Achten Sie auf: iSFP vor Maßnahmenstart (5 % Bonus geht sonst verloren), Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen, Modernisierungsankündigung mit 3 Monaten Vorlauf an Mieter (sonst entfällt Umlagerecht).

Lohnt sich die Sanierung wirtschaftlich?

Bei steigenden Energiepreisen und CO₂-Preis (2026: 55 €/t) amortisieren sich Wärmepumpe + Dämmung in 12–18 Jahren. Mit KfW-Förderung verkürzt sich das auf 8–12 Jahre. Steuerlich: 20 % AfA für energetische Maßnahmen über 3 Jahre für Selbstnutzer.

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